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   BFH, 27.11.1991 - V B 160/91   

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https://dejure.org/1991,14229
BFH, 27.11.1991 - V B 160/91 (https://dejure.org/1991,14229)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1991 - V B 160/91 (https://dejure.org/1991,14229)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1991 - V B 160/91 (https://dejure.org/1991,14229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von angefallenen Umsatzsteuerbeträgen anlässlich der Errichtung einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 27.11.1991 - V B 160/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007), an der er nach Überprüfung festhält, ist der Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 Satz 1 AO 1977 erfüllt, wenn für die Einschaltung eines Zwischenvermieters, d. h. einer Person, die das Mietverhältnis nur eingeht, um die gemietete Wohnung an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).

    Die Würdigung der in diesem Zeitpunkt erkennbaren Umstände durch die Zwischenvermietung nur einer Wohnung ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 27. April 1990 V B 23/90, BFH/NV 1991, 419; BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007), daß im Streitfall Gründe für eine Abweichung von der Gestaltung, an die die gesetzliche Wertung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Satz 1, § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980) anknüpft, nicht vorliegen.

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 27.11.1991 - V B 160/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007), an der er nach Überprüfung festhält, ist der Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 Satz 1 AO 1977 erfüllt, wenn für die Einschaltung eines Zwischenvermieters, d. h. einer Person, die das Mietverhältnis nur eingeht, um die gemietete Wohnung an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 27.11.1991 - V B 160/91
    Das UStG geht bei Besteuerung von Wohnraum davon aus, daß der wirtschaftliche Sachverhalt der Wohnungsvermietung dadurch gestaltet wird, daß die Wohnung demjenigen vermietet wird, der sie bewohnen will (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

    Auszug aus BFH, 27.11.1991 - V B 160/91
    Der Senat hat nicht zu entscheiden, welche Gründe außer den bereits in der Rechtsprechung genannten Gründen (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1987 V R 29/83, BFHE 152, 170, BStBl II 1988, 387) eine Zwischenvermietung rechtfertigen können, wenn der Streitfall dazu keinen Anlaß gibt.
  • BFH, 27.04.1990 - V B 23/90

    Bedeutung der Sicherung von Vermieterrisiken

    Auszug aus BFH, 27.11.1991 - V B 160/91
    Die Würdigung der in diesem Zeitpunkt erkennbaren Umstände durch die Zwischenvermietung nur einer Wohnung ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 27. April 1990 V B 23/90, BFH/NV 1991, 419; BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007), daß im Streitfall Gründe für eine Abweichung von der Gestaltung, an die die gesetzliche Wertung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Satz 1, § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980) anknüpft, nicht vorliegen.
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